How to Selbstständigkeit

How to Selbstständigkeit


Möchte man sich als psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut selbstständig machen, steht man zunächst vor einem Rollenkonflikt: Zu der Rolle der empathischen Therapeutin bzw. des emphatischen Therapeuten kommt die Rolle einer Unternehmerin oder eines Unternehmers hinzu. Dieser Konflikt und das unzureichende Wissen über die Selbstständigkeit sind für viele psychotherapeutisch Tätige abschreckend. Wir haben für euch ein paar kurze und wichtige Informationen zusammengefasst und zeigen euch, wo ihr weitere hilfreiche Tipps bekommen könnt.


Klinische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die selbstständig arbeiten, sind Freiberuflerinnen bzw. Freiberufler. Das bedeutet, dass diese Personen einen selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, erzieherischen, schriftstellenden oder unterrichtenden Beruf ausüben. Meldet man im Gegensatz dazu eine eigene Beratungsfirma oder eine selbstständige Tätigkeit als Coach an, fällt das in den nichtklinischen Bereich und ist nicht als Freiberuf, sondern als ein Gewerbe zu verstehen. Ob man freiberuflich arbeitet oder ein Gewerbe besitzt, macht einige rechtliche und steuerliche Unterschiede. Da die Grenze zwischen klinischen und nichtklinischen Berufen manchmal nicht ganz eindeutig ist, sollte man das dementsprechend vorher abklären. Geht man beispielsweise einer Tätigkeit als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut nach und besitzt gleichzeitig eine Beratungsfirma, lässt sich beides anmelden und Einkünfte lassen sich aus beiden Bereichen beziehen.


Grundsätzlich ist es erstmal wichtig, dass man eine selbstständige Tätigkeit innerhalb eines Monats formlos beim zuständigen Finanzamt anmelden muss, sonst kann es sein, dass man für nicht angemeldete Monate Gebühren nachzahlt. Zudem ist man als freiberufliche Psychotherapeutin oder freiberuflicher Psychotherapeut dazu verpflichtet, eine Mitgliedschaft beim berufsständischen Versorgungswerk einzugehen. Dieses stellt die Altersvorsorge von Freiberuflerinnen und Freiberuflern bestimmter Berufe sicher und ersetzt somit die Rentenversicherung.


Die Voraussetzung für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit ist nach § 18 EStG die leitende Tätigkeit des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin aufgrund eigener Fachkenntnisse und Erbringen berufstypischer Leistungen in ausreichendem Umfang. Nach der Anmeldung übermittelt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der die Besteuerungsgrundlage ermitteln soll.

Wenn man eine selbstständige Tätigkeit angemeldet hat, kann man entscheiden, ob man freiwillig Buchführung durchführen möchte. Man ist als Freiberufler oder Freiberuflerin von der Buchführungspflicht befreit, jedoch kann es einige Vorteile bringen, wenn man z.B. Steuerrückstellungen bilden möchte. Die Buchführung muss vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein, sodass sich eine dritte Instanz innerhalb kurzer Zeit eine Übersicht verschaffen könnte.


Als Gewinnermittlung reicht bei einer freiberuflichen Tätigkeit eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Man erfasst also nur die zugeflossenen und abgeflossenen Einnahmen. Diese ist in der Steuererklärung die Anlange „EÜR“ und es gibt bereits amtliche Vordrucke, die man einfach ausfüllen kann. Trotzdem muss für sich persönlich kalkuliert werden, ob eine selbstständige Tätigkeit das Richtige ist. Hierzu muss man sich gut überlegen, welche Art von Praxis man haben möchte und ob man z.B. einen Kassensitz bezieht. Denn nur mit Kassensitz kann man gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten behandeln. Hierfür muss man in der Regel eine Praxis eröffnen und Zulassungen kaufen. Die meisten tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verkaufen und kaufen halbe Kassensitze, die zwischen 25.000 bis 180.000 Euro kosten können. Zudem sollte man sich vorab einige Punkte überlegen. Dazu gehört, wie viel man mindestens verdienen muss, damit sich die eigene Praxis lohnt; wie viel man überhaupt maximal in der Praxis verdienen darf und ob man lieber in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis tätig ist.

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