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PiA im Netzwerk



Alles Wissenswerte für Psychologinnen und Psychologen in Ausbildung. Informationen über wichtige Institute, Reformen und wertvolle Tipps für die eigene Karriere.

Reformen

Am 01. September 2020 trat die neue Psychotherapeutengesetzreform (PsychThG) in Kraft, die unter anderem die Neuordnung der Psychotherapie-Ausbildung und eine Reform des Studiengangs Psychologie umfasst. Was sich durch die neue Reform für Studierende und PiA ändern soll, erfahrt ihr hier.


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Institutsfinder


Wichtig bei der Suche nach dem passenden Institut ist die staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätte. Hierzu informiert man sich am besten bei den einzelnen Psychotherapeuten-Kammern der jeweiligen Bundesländer.


Die Bundespsychotherapeutenkammer

schließt die Interessen aller zwölf Landespsychotherapeutenkammern in Deutschland zusammen.

Über den folgenden Button gelangt man zu einer Übersicht der Psychotherapeuten-Kammern in Deutschland, die jeweils über staatlich anerkannte Institute informieren:


Hier gelangst du direkt zum

Institutsfinder


Versicherungen und Steuern

Die berufsrechtliche Situation von PiA ist oft etwas kompliziert und wenig übersichtlich.

Wir versuchen im Folgenden ein wenig Klarheit zu schaffen.

Seit Ende 2020 haben PiA während der Praktischen Tätigkeit I (PT I) in Klinken Anspruch auf eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro im Monat. Während der PT I im Rahmen der 1000-Euro-Regelung sind PiA über den Arbeitgeber verpflichtend sozialversichert und krankenversichert. Für die PT II gibt es keine gesetzliche Regelung. Auch hier sollten PiA über den Arbeitgeber sozialversichert werden, jedoch kommt es auf die Einrichtung und den Arbeitsvertrag an. Wenn das monatliche Gehalt bei unter 325 Euro liegt, trägt der Arbeitgeber den gesamten Gesamtsozialversicherungsbeitrag.


„Nach Ansicht der Besprechungsteilnehmer stellt sich die praktische Tätigkeit im Sinne des § 2 PsychTh-APrV bzw. § 2 KJPsychTh-APrV (…) als eine zur Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung führende Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung nach § 7 Abs. 1 in Verb. mit Abs. 2 SGB IV dar. Von einer Beschäftigung im Rahmen betrieblicher Berufsbildung ist auch dann auszugehen, wenn die Ausbildungsteilnehmer kein Arbeitsentgelt erhalten. Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Sofern das monatliche Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV). Während der praktischen Tätigkeit sind zudem die Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des sogenannten Werkstudentenprivilegs nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III nicht erfüllt, da die Ausbildungsteilnehmer in dieser Phase ihrem Erscheinungsbild nach keine ordentlich Studierenden einer Hoch- oder Fachschule sind.“


(Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20.04.2016)


Genauere Infos findet ihr hier.


Während der Ambulanzzeit, bei denen PiA unter Supervision Psychotherapie durchführen, gelten PiA als selbstständig und müssen sich selbst krankenversichern. Für die Krankenversicherung für PiA gibt es bei den Krankenkassen leider keine einheitlichen Regeln und es muss individuell verhandelt werden.

Eine Haftpflicht-Versicherung dient dazu, selbst verursachte Schäden an dem Eigentum anderer zu ersetzen. Hier kann zwischen der Privat- und der Berufshaftpflicht unterschieden werden. Die Berufshaftpflicht besteht meist schon direkt über das Ausbildungsinstitut, weswegen ihr in den meisten Fällen selbst keine Berufshaftpflicht abschließen müsst. Informiert euch, was in der Berufshaftpflicht eures Instituts enthalten ist und welche Schäden abgedeckt sind. Falls ihr von der Klinik einen Schlüssel für die Räumlichkeiten bekommt, kann es hier zusätzlich nützlich sein, eine Schlüssel-Versicherung abzuschließen. So bleiben die Kosten bei Verlust eines Schlüssels, die enormen Summen annehmen können, da Kliniken oft spezielle Schließsysteme haben, nicht an euch hängen.


Da jede oder jeder psychotherapeutisch Tätige verpflichtet ist, eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben ist es wichtig, dass ihr euch bei eurem Institut darüber informiert, wie der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung geregelt ist. Ein Jahresbeitrag für die berufliche Haftpflicht kostet ca. 60-100 Euro pro Jahr für PiA (wenn diese nicht schon automatisch vom Ausbildungsinstitut abgeschlossen wird).

Eine private Rechtsschutzversicherung für den beruflichen Zweck macht meist erst gegen Ende der Ausbildung Sinn, wenn die Ambulanzzeit beginnt. Diese Versicherung kann gerade für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach der Approbation von großem Vorteil sein, da sich auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hin und wieder kostenintensive Rechtsfälle ergeben können. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung seid ihr dann gut abgesichert. 

Als PiA muss im Regelfall Lohnsteuer auf das gesamte Einkommen gezahlt werden. Teils sind die Gehälter während der praktischen Tätigkeit gering, sodass wenige oder keine Steuern anfallen. Es lohnt sich als PiA (trotzdem) eine Steuererklärung abzugeben. Die hohen Ausgaben während der Ausbildung (rechtlich korrekt ist hier der Begriff „Fortbildung“) können als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer abgesetzte werden und sich dadurch sofort oder in der Zukunft („Verlustvorträge“) steuermindernd auswirken. Hierzu zählen Ausbildungsgebühren, Supervisionskosten, Fachliteratur, Versicherungen, Arbeitsmittel, Umzugskosten und Fahrtkosten. Sämtliche Unterlagen, die mit Ausbildungskosten in Zusammenhang stehen, sollten unbedingt aufbewahrt werden. 


Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger dürfen laut Bundesfinanzhof Ausgaben vier Jahre rückwirkend geltend machen. Es sollte jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden. So kann beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit nach Ende der Ausbildung die Steuerlast gesenkt werden. 


Weitere hilfreiche Informationen zum Thema findet ihr hier.


Während der Ambulanzzeit werden die Einnahmen der PiA quartalsweise (also alle 3 Monate) von den Krankenkassen abgerechnet und ausgezahlt. Dies bedeutet, dass die ersten 3-6 Monate finanziell „überbrückt“ werden müssen.

How to Selbstständigkeit

Möchte man sich als psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut selbstständig machen, steht man zunächst vor einem Rollenkonflikt: Zu der Rolle der empathischen Therapeutin bzw. des emphatischen Therapeuten kommt die Rolle einer Unternehmerin oder eines Unternehmers hinzu. Dieser Konflikt und das unzureichende Wissen über die Selbstständigkeit sind für viele psychotherapeutisch Tätige abschreckend. Wir haben für euch ein paar kurze und wichtige Informationen zusammengefasst und zeigen euch, wo ihr weitere hilfreiche Tipps bekommen könnt.



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