Psychotherapeutengesetzreform

Wichtiges auf

einen Blick

Kommende Studierende, die eine Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten anstreben, sollten ab 2020 einen Psychologie-Bachelor wählen, der mit der neuen Approbationsordnung konform ist. Informationen dazu erhält man auf den Websites oder den Modulhandbüchern der jeweiligen Universitäten.



Studierende und PiA, die bis zum 31.08.2020 ein universitäres Psychologiestudium oder ihre Ausbildung im bisherigen System begonnen haben, haben noch bis zum 01. September 2032 Zeit, ihre Ausbildung nach den bisherigen Regelungen zu absolvieren

Vor der Reform


Vor der Einführung der neuen Reform mussten angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zunächst ein 3-jähriges Bachelorstudium der Psychologie absolvieren. Im Anschluss war ein 2-jähriges Masterstudium vorgesehen, dessen Inhalte konform mit der geltenden Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO; Anmerkung: Hyperlink zu ApprO, siehe wichtige Links) sein müssen, wie im Falle des Masters in Klinischer Psychologie oder einem allgemeinen Psychologiemaster mit klinischen Modulen. Nach Beendigung des Studiums kann man zur Erlangung der Approbation – also der staatlichen Zulassung zur Behandlung – entweder 3 Jahre in Vollzeit oder 5 Jahre in Teilzeit arbeiten. Diese Arbeit wurde jedoch in der Regel nicht vergütet und ist zum Teil kostenpflichtig. Nach der Approbation erfolgte die Prüfung der Fachkunde, die einem anschließend die Erlaubnis zur eigenständigen Psychotherapie erteilt.


Nach der Reform


Nach dem neuen System haben angehende Studierende, die einer psychotherapeutischen Tätigkeit nachgehen möchten, noch die Möglichkeit einen polyvalenten Bachelor-Studiengang zu wählen. Dadurch können weiterhin unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Wird eine psychotherapeutische Ausbildung angestrebt, müssen sich Studierende im Rahmen dieses Studiengangs für einen klinischen Profilbereich entscheiden, dessen Inhalte konform mit der PsychThApprO sind. Alternativ kann auch direkt ein Bachelorstudium mit einer rein psychotherapeutischen Ausrichtung gewählt werden. Im Masterstudium muss eine entschiedenere Entscheidung für eine psychotherapeutische Ausrichtung getroffen werden. Anders als im Bachelorstudium ist hier keine Polyvalenz mehr möglich, da sich die Inhalte im Wesentlichen auf den klinischen Kontext konzentrieren. Auf diese Weise erfolgt die Approbationsprüfung bereits im Anschluss an das absolvierte Masterstudium. Im Falle des Bestehens darf man sich dann als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bezeichnen. Um die Erlaubnis zur eigenständigen Psychotherapie zu erhalten, gilt es im Anschluss eine 5-jährige Weiterbildung in Vollzeit als sogenannte Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Weiterbildung (PiW) zu absolvieren. Diese wird von den Krankenhäusern nach der Gehaltsklasse E13 (ca. 4000 € brutto) vergütet, da die Approbation zu diesem Zeitpunkt bereits erworben wurde. Nach der Weiterbildung erfolgt dann die Prüfung der Fachkunde, um die Erlaubnis zur eigenständigen psychotherapeutischen Arbeit zu erhalten.

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